Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere AGB
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die wir in Ihrem Auftrag erbringen, sofern nicht ein abweichender Vertrag mit Ihnen abgeschlossen wurde, der von einer hierzu bevollmächtigten Person der MKB GMLogistics & Freight GmbH unterzeichnet wurde.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die die MKB GMLogistics & Freight GmbH, Hosnedlgasse 8, 1220 Wien (nachfolgend „GMLogistics“), für ihre Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunden“) erbringt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn GMLogistics ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
Die Präsentation von Produkten und Dienstleistungen durch GMLogistics stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von GMLogistics zustande.
3. Leistungen von GMLogistics
GMLogistics behält sich das Recht vor, Preise, Dienstleistungen oder Leistungsbeschreibungen ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu entfernen sowie neue Preise, Dienstleistungen oder Leistungsbeschreibungen hinzuzufügen. Irrtümer und Fehler bleiben vorbehalten.
GMLogistics ist berechtigt, Leistungen selbst oder durch Dritte, insbesondere Transportunternehmen, zu erbringen. Die Auswahl und Beauftragung solcher Dritter obliegt GMLogistics. GMLogistics entscheidet nach eigenem Ermessen über die Verpackung und den Versand von Sendungen, einschließlich einer etwaigen Aufteilung von Sendungen sowie der Auswahl der eingesetzten Transportunternehmen.
Sofern und soweit GMLogistics für Leistungen eines beauftragten Partnerunternehmens haftet, ist diese Haftung auf den Umfang der Haftung des jeweiligen Partnerunternehmens gegenüber GMLogistics begrenzt. Der Kunde ist berechtigt, bereits übermittelte Bestellungen zu stornieren. Bereits erbrachte Leistungen im Zusammenhang mit diesen Aufträgen werden dem Kunden von GMLogistics in Rechnung gestellt.
GMLogistics behält sich das Recht vor, die Zusammenarbeit mit einem Kunden jederzeit abzulehnen oder zu beenden. Auch die Annahme einzelner Bestellungen liegt im Ermessen von GMLogistics.
4. Versand und Versandetiketten
GMLogistics verwendet für grenzüberschreitende Sendungen die vom Kunden bereitgestellten Angaben, insbesondere Produktnamen, Preise, Gewichte und Mengen. Diese Informationen werden zur Zollabfertigung an die Systeme der jeweiligen Transportunternehmen übermittelt. GMLogistics übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Angaben.
Vom Kunden erstellte Versandetiketten sind ab dem Zeitpunkt ihrer Erstellung kostenpflichtig. Im Falle einer Stornierung durch den Kunden wird sich GMLogistics bemühen, bereits erstellte Versandetiketten zu stornieren. Bei erfolgreicher Stornierung werden dem Kunden die Kosten für das jeweilige Versandetikett gutgeschrieben bzw. erstattet.
5. Ausschluss von Sendungen
Von der Beförderung ausgeschlossen sind Güter, die aufgrund von Transport- oder Postabkommen, Vorschriften internationaler Luftverkehrsorganisationen oder anderer einschlägiger Verbände nicht befördert werden dürfen, sowie Güter, die nach dem Ermessen von GMLogistics nicht sicher befördert werden können oder deren Beförderung im Ursprungs-, Ziel- oder Durchgangsland verboten ist. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass keine verbotenen oder von der Beförderung ausgeschlossenen Güter an GMLogistics übergeben werden. Im Falle eines Verstoßes stellt der Kunde GMLogistics von sämtlichen daraus resultierenden Schäden, Kosten und Ansprüchen Dritter frei.
6. Zollpflichtige Güter
Ohne vorherige schriftliche Vereinbarung dürfen keine Sendungen zur Beförderung übergeben werden, deren Inhalt einfuhrsteuer- oder zollpflichtig ist oder einer Zollabfertigung unterzogen werden muss. Der Kunde ist verpflichtet, GMLogistics vollständig und wahrheitsgemäß über den Inhalt der Sendung zu informieren.
Unterlässt der Kunde dies, trägt er sämtliche daraus entstehenden Kosten und Nachteile. GMLogistics wird sich erforderlichenfalls mit dem Kunden in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen bei zollpflichtigen Gütern zu klären. GMLogistics behält sich das Recht vor, mit zollpflichtigen Gütern nach eigenem Ermessen zu verfahren, soweit dies zur Optimierung betrieblicher Abläufe und Kosten erforderlich oder zweckmäßig ist.
7. Öffnung von Sendungen zu Prüfzwecken
GMLogistics ist berechtigt, Sendungen zu öffnen, um zu prüfen, ob diese zollpflichtige oder verbotene Güter enthalten, oder um Art, Inhalt oder Wert der angegebenen Güter zu überprüfen. Der Kunde stellt GMLogistics von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei und ersetzt GMLogistics etwaige Verluste, Kosten oder Schäden, die aus einer solchen Öffnung der Sendung entstehen.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Monatliche Rechnungen werden nachträglich ausgestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage netto, sofern auf der jeweiligen Rechnung nichts anderes angegeben ist. Zahlungen des Kunden haben spesen- und abzugsfrei zu erfolgen. Mit vorbehaltloser Zahlung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der Rechnung. Später erhobene Einwendungen werden nicht berücksichtigt.
Unabhängigkeit der Zahlungspflicht:
Die Zahlungspflicht des Kunden besteht unabhängig von Reklamationen, Verzögerungen oder Beschwerden seiner eigenen Kunden oder sonstiger Dritter. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder zu verweigern, weil ein eigener Kunde eine negative Bewertung abgegeben hat, eine Lieferung verspätet eingetroffen ist oder zwischen dem Kunden und einem Dritten eine Meinungsverschiedenheit besteht.Kein Zurückbehaltungsrecht aufgrund externer Umstände:
Verzögerungen oder Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von GMLogistics liegen – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lieferverzögerungen durch Dritte, negative Bewertungen oder Vertragsstörungen zwischen dem Kunden und seinen eigenen Kunden – berechtigen den Kunden nicht zur Zurückbehaltung oder Verweigerung fälliger Zahlungen.Zahlungsverzug:
Begleicht ein Kunde eine Rechnung nicht fristgerecht, behält sich GMLogistics das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat zu verrechnen und weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
9. Nicht zugestellte Güter
Kann eine Sendung oder ein darin enthaltenes Gut aus irgendeinem Grund nicht zugestellt werden, ist GMLogistics berechtigt, die Sendung zu öffnen und diese auf Kosten des Kunden an ihn zurückzusenden. GMLogistics behält sich das Recht vor, nicht zustellbare Sendungen nach eigenem Ermessen zu verwerten, zu entsorgen oder zu vernichten, sofern eine Rücksendung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
10. Postvorschriften
Nach den in einzelnen Ländern geltenden Postvorschriften können Postdienstleister Sendungen mit Zuschlägen belegen, zurücksenden oder deren Zustellung verweigern. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Versender eine Sendung bei einem Postdienstleister im Ausland aufgibt, selbst jedoch im Empfängerland ansässig ist. Dieser Vorgang wird als A-B-A-Remailing bezeichnet.
Ebenso kann dies der Fall sein, wenn der Versender eine Sendung zur Zustellung in einem Drittland aufgibt und dabei die Dienste eines Postdienstleisters in Anspruch nimmt, der weder der Postdienstleister des Landes ist, in dem der Versender ansässig ist, noch jener des Empfängerlandes. Dieser Vorgang wird als A-B-C-Remailing bezeichnet.
Werden Sendungen aufgrund geltender Postvorschriften mit Zuschlägen belegt, nicht zugestellt, zurückgesandt oder vernichtet, trägt der Kunde als Versender sämtliche daraus resultierenden Folgen und Kosten und stellt GMLogistics diesbezüglich vollständig schad- und klaglos. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, GMLogistics auf entsprechendes Ersuchen bei der Abwehr oder Anfechtung damit zusammenhängender Ansprüche angemessen zu unterstützen.
Sendungen, die gegen geltende Postvorschriften verstoßen, können zurückgewiesen, mit Zuschlägen belegt, zurückgesandt oder vernichtet werden. Der Kunde haftet für sämtliche daraus entstehenden Kosten und stellt GMLogistics von allen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
11. Fulfillment und Lagerhaltung
GMLogistics bietet im Rahmen vereinbarter Fulfillment-Leistungen die Einlagerung, Verwaltung, Kommissionierung und den Versand von Waren des Kunden an.
Der Kunde ist verpflichtet, GMLogistics wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu den übergebenen Waren zu übermitteln, insbesondere zu Menge, Beschaffenheit, Wert, Haltbarkeit sowie zu allfälligen besonderen Lager- oder Transportanforderungen. GMLogistics übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben.
GMLogistics entscheidet nach eigenem Ermessen über die Art der Lagerung sowie die eingesetzten Lagerflächen, -systeme und Materialien, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Lagergebühren richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste bzw. dem individuellen Angebot und werden, sofern nicht anders vereinbart, monatlich in Rechnung gestellt. GMLogistics behält sich das Recht vor, die Lagergebühren mit angemessener Vorankündigung anzupassen.
Der Kunde ist für den Abschluss einer ausreichenden Versicherung für die eingelagerten Waren selbst verantwortlich, sofern zwischen den Parteien keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Die Haftung von GMLogistics für Verlust, Beschädigung oder Verderb eingelagerter Waren ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; Punkt 12 (Haftung) dieser AGB gilt entsprechend, einschließlich der dort genannten Haftungshöchstgrenze. Der Kunde kann die Auslagerung seiner Waren unter Einhaltung einer Frist verlangen. GMLogistics ist berechtigt, offene Forderungen mit einem Zurückbehaltungsrecht an den eingelagerten Waren des Kunden abzusichern, soweit gesetzlich zulässig.
Wird das Vertragsverhältnis beendet, ist der Kunde verpflichtet, seine bei GMLogistics eingelagerten Waren innerhalb einer Frist abzuholen bzw. eine Weiterversendung zu veranlassen. Nicht fristgerecht abgeholte Waren kann GMLogistics nach vorheriger schriftlicher Ankündigung auf Kosten des Kunden einlagern, zurücksenden oder verwerten.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Kunde ist verpflichtet, eine empfangene Sendung unmittelbar bei Erhalt auf äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen und gegebenenfalls unverzüglich eine entsprechende Schadensmeldung beim jeweiligen Lieferanten bzw. Zustelldienst zu erstatten.
Unterlässt der Kunde die erforderliche Untersuchung und/oder Schadensmeldung, gilt die Lieferung als genehmigt. Soweit gesetzlich zulässig, bestehen in diesem Fall keine weiteren Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche gegenüber GMLogistics.
Ist ein Mangel bei sorgfältiger Untersuchung nicht sofort erkennbar, hat der Kunde GMLogistics unverzüglich nach erstmaliger Erkennbarkeit des Mangels zu informieren. Andernfalls treten die vorstehend genannten Folgen ein. Spätestens zwei Wochen nach Erhalt gilt die Lieferung jedenfalls als genehmigt. Nach Ablauf dieser Frist sind Ansprüche aus Gewährleistung oder Schadenersatz, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Im Gewährleistungsfall steht dem Kunden zunächst nur das Recht auf Verbesserung bzw. Nachholung einer fehlenden Leistung oder – nach Wahl von GMLogistics – auf Ersatzlieferung zu. Eine Preisminderung, ein Austausch oder eine Vertragsaufhebung steht dem Kunden erst nach dem Scheitern zweier Verbesserungsversuche zu, sofern GMLogistics jeweils eine angemessene Nachfrist zur Verbesserung eingeräumt wurde.
Die Haftung von GMLogistics für Schäden des Kunden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
In Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist eine allfällige Ersatzpflicht von GMLogistics der Höhe nach mit EUR 1.000,00 sowie jedenfalls mit dem jeweiligen Zeitwert des betroffenen Gutes begrenzt, soweit eine solche Haftungsbegrenzung gesetzlich zulässig ist.
Die Haftung für Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstige von GMLogistics eingesetzte Personen wird ebenfalls im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen bzw. beschränkt.
Allfällige Ansprüche, die GMLogistics gegenüber beauftragten Unternehmen wegen Beschädigung, Verlust oder Verspätung einer Sendung zustehen, tritt GMLogistics auf Verlangen des Kunden an diesen ab.
GMLogistics unterstützt den Kunden in zumutbarem Umfang bei der Durchsetzung solcher Ansprüche, übernimmt jedoch keine damit verbundenen Kosten. Soweit Materialien jeglicher Art, insbesondere Daten oder Informationen, vom Kunden bereitgestellt werden, haftet der Kunde für deren ordnungsgemäße Qualität und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck, insbesondere für deren Versand- und Transporteignung.
Der Kunde ist außerdem dafür verantwortlich, dass die bereitgestellten Materialien keine gefährlichen Güter oder Gefahrgüter im Sinne der anwendbaren nationalen und internationalen post-, transport- oder gefahrgutrechtlichen Bestimmungen darstellen.
Die Rügeobliegenheit gemäß § 1168a ABGB wird für derartige vom Kunden bereitgestellte Materialien ausdrücklich ausgeschlossen. Werden vom Kunden bereitzustellende Materialien nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder zu jenem Zeitpunkt übermittelt, der sich aus der Art des Auftrags oder dem vereinbarten Erfüllungstermin ergibt, ist die Haftung von GMLogistics für die aus dieser Verspätung resultierenden Folgen, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Machen Dritte aufgrund einer solchen Verspätung Ansprüche gegen GMLogistics geltend, ist der Kunde verpflichtet, GMLogistics diesbezüglich vollständig schad- und klaglos zu halten.
Der Kunde ist ferner verpflichtet zu prüfen, ob durch von ihm bereitgestellte Materialien sowie immaterielle Inhalte, insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken oder sonstige Werke, Rechte Dritter verletzt werden, und erforderlichenfalls die Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber einzuholen.
Der Kunde haftet GMLogistics gegenüber für sämtliche Schäden, die GMLogistics infolge einer Verletzung von Rechten Dritter entstehen, einschließlich entgangenem Gewinn und Folgeschäden, und verpflichtet sich, GMLogistics diesbezüglich vollständig schad- und klaglos zu halten.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig, Wien.
Stand: August 2026
